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„Das würde quasi eine Migrationsabgabe begründen, durch die die Gesellschaft an den betrieblichen Zuwanderungsgewinnen beteiligt würde. Diese Regelung könnte auch die schwierige Ermittlung angespannter Teilarbeitsmärkte ersetzen.“
http://www.iza.org/highlights/de/ zimmermann_view_press?id=1