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- Seehofer plant Entschädigungen für Internet-OpferKosten über den so genannten Taschengeldparagrafen einzufordern. Danach sind Käufe von Minderjährigen ...www.handelsblatt.com
- Internet: So vertreiben Sie Vertragsbetrüger...Selbst der vielzitierte Taschengeldparagraf bietet den unlauteren Geschäftemachern in Wahrheit ...www.manager-magazin.de
Seehofer plant Entschädigungen für Internet-Opfer
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„Nach Einschätzung der Verbraucherschützer versuchen Anbieter oft, Kosten über den so genannten Taschengeldparagrafen einzufordern. Danach sind Käufe von Minderjährigen ohne die Genehmigung der Eltern wirksam, wenn sie bar vom Taschengeld bezahlt werden. "Auch der Taschengeldparagraf ist nicht dazu da, um solche Abos abzuschließen", erklärte die Leiterin der Düsseldorfer Beratungsstelle, Ulrike Brunswicker-Hoffmann.“http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1241058/.../ index.html
Internet: So vertreiben Sie Vertragsbetrüger - manager-magazin.de
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„Selbst der vielzitierte Taschengeldparagraf bietet den unlauteren Geschäftemachern in Wahrheit kein rechtliches Schlupfloch. "Nur dann wird nämlich ein auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Handel mit Minderjährigen ausnahmsweise als wirksam angesehen, wenn das Geld dafür bereits aus eigenen Mitteln bezahlt wurde", betont Koblenz.“http://www.manager-magazin.de/it/artikel/ 0,2828,540716,00.html
