Startseite > Thema: Schickschuld

Recht der Leistungsstörungen => Schuldnerverzug, Gläubigerverzug und Unmöglichkeit (#)

„Bedeutet, auf Wunsch des Gläubigers (Käufers) wird vereinbart, dass die Sache an den Wohnort des Gläubigers gesendet wird èSchickschuld“
http://www.bankstudent.de/downloads2/recht5.htm

BGB II - Fernuni Hagen Forum (#)

„Bringschuld/Holschuld/Schickschuld“
http://www.studienservice.de/forum261/