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Professor Bellinger Berlin - Rechtsbegriffe
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„der geltenden Gesetze) nach eigenem Willen und Entschluss etwas zu tun oder zu unterlassen. Insofern schließt das jeweils geltende Recht eine absolute Freiheit des Einzelnen aus. Wer diese Grenze seiner Handlungsmöglichkeiten überschreitet, kann das nur auf Kosten der anderen tun. Absolute Freiheit wäre nur außerhalb der menschlichen Gesellschaft möglich.“http://www.professor-bellinger-berlin.de/ begrif_ma2.html
