Startseite > Thema: Persönliche Und Unbeschränkte Haftung

Unbenanntes Dokument (#)

„Ärzten, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Architekten usw. Häufig wird sie als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet, so dass sich für die Partner als Eigentümer eine persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung für die Verbindlichkeit der Unternehmung ergibt. Alternativ können Partnerschaften auch nach einem speziell für diesen Zweck geschaffenen Gesetz konstituiert werden. Dieses Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG vom 25.“
http://www.wiwi.uni-muenster.de/06/toplinks/glossar/ glossar.php?begriff=43