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Hans J. Schneider: Formen und Gestaltung einer Erfolgsbeteiligung
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„Die grobe Klassifizierung der Erfolgsbeteiligungen kennt die Leistungsbeteiligung, die Ertragsbeteiligung und die Gewinnbeteiligung. Unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung ist wesentlich, daß Erfolgsbeteiligungen grundsätzlich dem arbeitsrechtlichen Sektor zuzuordnen sind und auf die Mitarbeiter entfallende Erfolgsanteile somit wie regulärer Arbeitslohn behandelt werden, also dem Lohnsteuerabzug bzw. in der Regel auch der Sozialversicherungsbelastung unterliegen.“http://www.competence-site.de/personalmanagement.nsf/.../ 91e733c4b7d0581bc1256ae60035ad74!OpenDocument
