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IT-INFOTHEK: Wirtschaftsrecht: Einführung, Verfahrensarten, Vertragsanbahnung (#)

„Das Zustandekommen des Vertrags wird nicht dadurch gehindert, dassder Antragende vor der Annahme stirbt odergeschäftsunfähig wird, es sei denn, dass einanderer Wille des Antragenden anzunehmen ist.“
http://www.it-infothek.de/fhtw/semester_4/ recht_4_01.html