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Logistik inside - Vergünstigungen erschlichen: Fristlose Kündigung rechtens (#)

„Nach Ansicht des Gerichts erfüllt das Erschleichen von Vergünstigungen grundsätzlich den Betrugstatbestand. Ohne Erfolg verwies der klagende Arbeitnehmer darauf, dass die manipulierte Abrechnung nichts mit seinen „Hauptleistungspflichten als Schienenbahnfahrer“ zu tun habe. Die finanzielle Schädigung des Arbeitgebers allein reiche für eine fristlose Kündigung aus, erklärte der Vorsitzende Richter.“
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