Startseite > Thema: Gewerbesteuer-Hebesatz

Peter Eller (Rechts- und Steuerkanzlei Eller, München): Gewerbesteuer-Oasen: Betriebssitzverlegung muss ernsthaft sein (#)

„Wird der Sitz eines Unternehmens an einen Ort mit einem niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz verlegt, so fällt Gewerbesteuer für die diesem Betriebssitz zugeordneten Erträge nur Gewerbesteuer mit dementsprechend niedrigem Gewerbesteuer-Hebesatz an. Allerdings muss sich an diesem Ort der Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens tatsächlich auch befinden. d.h.“
http://www.competence-site.de/steuerrecht.nsf/.../ b2cda21e3eee4162c1256e1a00600064!OpenDocument

Gastbeitrag: Steuerkompromiss ist Glücksfall für den Mittelstand (#)

„Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 Prozentpunkten ergibt sich für eine Kapitalgesellschaft bei thesaurierten Gewinnen eine Steuersenkung um fünf Prozent von 37,5 auf 32,5 Prozent. Auf den Punkt gebracht heißt dies: Investieren wird steuerlich belohnt.“
http://www.handelsblatt.com/.../ Default.aspx?_p=203992&_t=ft&_b=874184