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- economag. STICHWOERTERDer Garantievertrag unterscheidet sich von der Bürgschaft dadurch, ...www.economag.de
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„den Schaden, der aus einem Rechtsverhältnis mit einem Dritten entstehen kann. Der Garantievertrag unterscheidet sich von der Bürgschaft dadurch, dass durch ihn eine selbständige, neue Verbindlichkeit begründet wird.“http://www.economag.de/stichwoerter/glossar/ 3707+Garant
