Startseite > Thema: Fernabsatzvertrag

BGH-Entscheidung: Widerrufsrecht bei Ebay-Auktionen (#)

„Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei einer telefonischen Bestellung - ein „Fernabsatzvertrag“, der innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden könne. Sinn der Regelung sei der Schutz des Verbrauchers, der auch bei eBay- Auktionen den ersteigerten Artikel erstmals nach Zusendung zu Gesicht bekomme, sagte Katharina Deppert, Vorsitzende des VIII. Zivilsenats, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.“
http://www.handelsblatt.com/news/Technologie/IT-Trends-Internet/_pv/grid_id/.../ bgh-entscheidung-widerrufsrecht-bei-ebay-auktionen.html

Competence Site Diskussion: Re: XXL-Card-TELEMARK.DE (#)

„Da es sich auf jeden Fall um einen sogenannten Fernabsatzvertrag handelt,(natürlich nur wenn Sie einem Vertrag per Telefon zugestimmt haben), können Sie einen Widerruf innerhalb der gesetzlichen Fristen erklären. Sollten Sie keine Widerrufsbelehrung erhalten haben und sich auch noch nicht im Internet mit Ihrer XXL-Card angemeldet haben um das System der XXL-Card zu nutzen, besteht das Widerrufsrecht ggf. auch noch heute.“
http://www.competence-site.de/discussion.nsf/.../ f81b0969276afe84c1257043002f9d92!OpenDocument&Start=1&Count=2000&Collapse=1.6

LZ|NET (#)

„Weiterhin enthält das neue Muster ein neues Kombinationsbeispiel für einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr.“
http://www.lz-net.de/dossiers/aktuell/pages/ show.php?id=1486&backid=1485