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„Durch die sog. Erweiterungsverordnung ist die Teilnahme von Dienstleistern wie Banken und Versicherungsunternehmen seit 1998 möglich. Im Frühjahr 2001 fand eine Überarbeitung der EMAS-Verordnung statt (EMAS II). Mit ihr sollen künftig verstärkt indirekte Umweltaspekte wie die Produktökologie in der Umwelterklärung dargestellt werden (nähere Informationen: www.europa.eu.int/comm/environment/emas ).“http://www.susfin.uni-stuttgart.de/ index.php?id=35
