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- Klausur, 28.03.06 - Fernuni Hagen Forumvor Gefahrübergang die ANfechtung wegen Eigenschaftsirrtums als ausgeschlossen anzusehen..." ...www.studienservice.de
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„1, 439 unterlaufen. Angesichts der Veränderung der Rechtsbehelfe des Käufers liegt es nahe, auch vor Gefahrübergang die ANfechtung wegen Eigenschaftsirrtums als ausgeschlossen anzusehen..."“http://www.studienservice.de/ 12125-klausur-28-03-06-a.html
