Startseite > Thema: Bereicherungsrecht

Steuerrecht (#)

„Wer auf fremdem Grund für eigene Rechnung ein eigengenutztes Einfamilienhaus errichtet, kann als wirtschaftlicher Eigentümer zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG berechtigt sein, wenn ihm für den Fall der Nutzungsbeendigung ein Anspruch auf Ersatz des Verkehrswertes des Gebäudes zusteht. Ein solcher Anspruch kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz, insbesondere aus Bereicherungsrecht, ergeben.“
http://www.competence-site.de/steuerrecht.nsf/.../ c3f805294447f1afc1256b3e004cb226!OpenDocument

Wie lernt man am besten für die Klausur? - Fernuni Hagen Forum (#)

„Üben kann man für BGB II fürchte ich mehr als genug, da die Stofffülle quasi unerschöpflich ist. Schuldrecht AT-BT, Bereicherungsrecht, Delikt und ZPO .Irgendwann müsste ja mal der Prinz mal wieder mit dem Stellen der Klausur dran sein, oder?“
http://www.studienservice.de/ 24863-wie-lernt-man-am-besten-f-r-die-klausur.html

BGB 2 für Halbanfänger in 10 Wochen möglich? - Fernuni Hagen Forum (#)

„Es ist nicht unbedingt superschwer, aber einfach sehr, sehr viel vom Stoff - Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht, Bereicherungsrecht, Deliktrecht - dazu noch Zivilprozessrecht - alles mit spezischen Regelungen, Besonderheiten und Problemen.“
http://www.studienservice.de/ 20771-bgb-2-fuer-halbanfaenger-10-wochen-moeglich.html

MBA in Unternehmensentwicklung (#)

„Grundtatbestand des § 823 I BGB Sondertatbestände der §§ 823 II, 826 BGB Haftung für Verrichtungsgehilfen Schadensersatzrecht Produkthaftung Gefährdungshaftung Geschäftsführung ohne Auftrag Bereicherungsrecht9. Grundzüge des Sachenrechts (4 Std.)“
http://www.mba-ue.de/.../ veranstaltungen_modul_liste.php?we_objectID=234&order=quartal&sort2=1&Module=600&we_start=0

BGB III Klausur vom 3.3.08 - Fernuni Hagen Forum (#)

„Anfechtung durch I aber Eigentumserwerb durch T nach § 950 BGB. Abwicklung nach § 951 über Bereicherungsrecht §§ 818 IV,819,292,989,990 BGB. (die §§ kette hab ich in der Form auch nicht habs aber bei Hemmer gefunden).“
http://www.studienservice.de/ 33143-bgb-iii-klausur-vom-3-3-08-a.html

Lesehinweise ZR II (#)

„Musielak, Rdn. 141 - 152a (Elektronischer Geschäftsverkehr); 937 - 960 (Bürgschaft); 703 - 741 (Bereicherungsrecht); 742 - 788 (Unerlaubte Handlung)“
http://www.bwl.tu-darmstadt.de/jus1/lehre/SS05/ZRII/docs/ zr2lit11.htm

Lesehinweise ZR II (#)

„Musielak,Rdn. 141 - 152a (Elektronischer Geschäftsverkehr); 937 - 960(Bürgschaft); 703 - 741 (Bereicherungsrecht);742 - 788 (Unerlaubte Handlung)“
http://www.bwl.tu-darmstadt.de/jus1/lehre/SS07/ZRII/docs/ zr2lit11.htm

Lesehinweise für die Vorlesung BVR II am 09 (#)

„Zerres, S. 254 - 262, 269 - 274 (Bereicherungsrecht); 274 - 298 (Unerlaubte Handlung)“
http://www.bwl.tu-darmstadt.de/jus1/lehre/ws0607/BVRII/docs/.../ lese11.htm